Unabhängige Vertrauensperson für Studierende
Beschreibung der Stelle
An einer Hochschule kann es zu unangemessenen Verhaltensweisen, Kommunikationsproblemen oder Beziehungskonflikten zwischen Studierenden untereinander oder zwischen Studierenden und Lehrenden bzw. Mitarbeitenden kommen. Dabei können die Würde, die Freiheit und die Unversehrtheit von Beteiligten oder Betroffenenverletzt werden. Besonders problematisch sind solche Vorkommnisse auch, weil die Beziehungen zwischen Studierenden und Lehrenden bzw. Mitarbeitenden asymmetrisch sind.
Um kritische Situationen in diesem Bereich zu bearbeiten, hat die Philosophisch-Theologische Hochschule Brixen mit Beschluss des Hochschulkollegiums vom 05.12.2023 eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet, die von einer Vertrauensperson betreut wird. Die Einrichtung der Stelle ist eine Maßnahme im Rahmen des aktiven Qualitätsmanagements.
Die Vertrauensperson wird auf Vorschlag des Dekans bzw. der Dekanin vom Hochschulkollegium mit Zweidrittelmehrheit für jeweils zwei Jahre bestimmt. Das Mandat kann verlängert werden. Sie ist Ansprechperson für Vorkommnisse an allen Standorten und im Rahmen aller Lehrangebote der Hochschule.
Sie bewegt sich in ihrer Tätigkeit in der nachstehend beschriebenen Art und Weise. Bei der Bearbeitung der Anfragen ist sie unabhängig, also an keine weiteren Vorgaben seitens der Hochschule gebunden.
An die Ombudsstelle können sich Hörerinnen und Hörer aller Studiengänge, einschließlich der Theologischen Kurse und anderer Lehrveranstaltungen der PTH, wenden.
Sie können die Vertrauensperson kontaktieren, wenn Sie den Eindruck haben, …
- … von einer Lehrperson nicht angemessen behandelt worden zu sein;
- … dass eine Lehrveranstaltung nicht den Standards der Wissenschaftlichkeit entspricht oder der Kirchlichkeit der Hochschule nicht genügend Rechnung trägt;
- … dass eine Lehrperson zu wenig Wert auf die Einhaltung von wissenschaftlichen Standards seitens der Studierenden legt;
- … aufgrund Ihres Alters, Geschlechts, sozialen Hintergrunds, religiösen bzw. weltanschaulichen Bekenntnisses, Ihrer sexuellen Orientierung, nationalen bzw. geographischen Herkunft oder körperlicher wie geistiger Fähigkeiten diskriminiert worden zu sein;
- … dass es im Kontext der Hochschule zu grenzverletzendem Verhalten wie sexuellem Übergriff, sexualisierter Gewalt, geistlichem Missbrauch, Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses usw. gekommen ist;
- … dass es schwerwiegende Probleme im Kontakt mit Mitarbeitenden im Sekretariat, in der Bibliothek, in der Verwaltung und in anderen Bereichen der Hochschule gibt;
- … dass in Konflikten zwischen Studierenden eine Vermittlung durch Dritte hilfreich sein könnte.
Ziel der Ombudsstelle ist die Krisenintervention. Die Vertrauensperson hat eine Informations-, Anhörungs- und Beratungsfunktion. Ihr Auftrag umfasst verschiedene Teilaufgaben:
- Wenn jemand mit ihr Kontakt aufnimmt, steht sie für ein persönliches Gespräche zur Verfügung.
- Sie hilft, problematische Situationen zu überblicken.
- Sie unterstützt, damit anfragende Personen ihr Anliegen adressieren können.
- Sie sucht mit Ihnen nach Wegen, wie Sie Ihr Anliegen selbst vertreten können.
- Sie kann beim Gespräch mit Dritten begleiten und moderierend tätig sein.
- In Konfliktfällen können – die Zustimmung der anfragenden Person vorausgesetzt – alle Konfliktparteien angehört werden.
- Sie kann die Moderation bei Konfliktgesprächen übernehmen, vorausgesetzt die anderen Konfliktparteien stimmen zu.
- Sie wertet gesetzte Schritte mit der anfragenden Person aus.
Die Ombudsstelle hat keine schiedsrichterlichen Aufgaben.
Die Vertrauensperson ist zu Verschwiegenheit verpflichtet. Anliegen und Kritik werden nur mit Zustimmung der anfragenden Person an die zuständigen Personen der Hochschule weitergeleitet, um dort weiter bearbeitet zu werden. Beschwerden über Lehrveranstaltungen und Prüfungen bzw. Studienleistungen werden an die Studienkommission übermittelt und von dieser bearbeitet. Bei Vorkommnissen, die in die Zuständigkeit der Diözesanen Ombudsstelle für innerkirchliche Missbrauchsfälle fallen, wird diese involviert. Alle anderen Beschwerden fallen in die Zuständigkeit des Dekans oder der Dekanin und des Prodekans oder der Prodekanin.
Zum Ende des Kalenderjahrs legt die Ombudsstelle dem Hochschulkollegium eine kurze Dokumentation vor. Sie informiert in anonymisierter Form über die Anfragen, die Anzahl der Gespräche, die Dauer der Gespräche insgesamt, die angesprochenen Themen.
Die Vertrauensperson ist über eine eigene E-Mail und telefonisch erreichbar. Über die Ombudsstelle wird auf der Homepage der PTH informiert.